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Teilpension 2026: Flexibler Übergang in den Ruhestand

Ab 2026 ermöglicht die Teilpension eine flexible Arbeitszeitreduktion für Pensionsberechtigte. Erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Berechnung und Regelungen.

Ab 2026 ermöglicht die Teilpension eine flexible Arbeitszeitreduktion für Pensionsberechtigte. Erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Berechnung und Regelungen.

Im Jahr 2026 tritt das Teilpensionsgesetz in Kraft, das am 10. Juli 2025 vom Nationalrat beschlossen wurde. Die Einführung der Teilpension ermöglicht es Arbeitnehmern mit Pensionsanspruch, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und bietet somit eine Alternative zur bisherigen Altersteilzeit.

Überblick zur Teilpension

Die Teilpension bietet Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen für eine vorzeitige oder reguläre Alterspension erfüllen, die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit in Absprache mit ihrem Arbeitgeber freiwillig um 25 % bis 75 % zu reduzieren. Diese Regelung ersetzt teilweise die bislang bestehende Altersteilzeit. Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilpension besteht nicht.

Voraussetzungen und Möglichkeiten

Anspruchsberechtigt sind Personen, die die Kriterien für eine vorzeitige oder reguläre Alterspension erfüllen. Dies umfasst beispielsweise die Langzeitversichertenpension ab 62 Jahren oder die reguläre Alterspension für Männer ab 65 Jahren. Für Frauen wird das Alter für die reguläre Alterspension schrittweise bis 2033 angehoben.

Berechnung der Teilpension

Die Höhe der Teilpension richtet sich nach dem Prozentsatz des aktuellen Pensionsanspruchs und dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion:

  • Bei einer Arbeitszeitreduktion von 25-40 % erhalten Berechtigte 25 % des Pensionsanspruchs.
  • Bei 41-60 % Reduktion werden 50 % des Pensionsanspruchs gewährt.
  • Bei einer Reduktion von 61-75 % stehen 75 % des Pensionsanspruchs zur Verfügung.

Zusätzliche Regelungen

Neben der Teilpension ist eine selbständige Tätigkeit nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro (Stand 2025) gestattet. Vor Erreichen des regulären Pensionsalters sind Abschläge zu berücksichtigen, und der Pensionsanspruch aus der reduzierten Arbeitszeit wird eingefroren.

Änderungen bei der Altersteilzeit

Mit der Einführung der Teilpension werden die Bezugszeiträume für die Altersteilzeit von fünf auf drei Jahre verkürzt, wobei diese Änderung stufenweise bis 2029 erfolgt. Das Altersteilzeitgeld gilt für eine Arbeitszeitreduzierung um 40 bis 60 % und wird drei Jahre vor dem Pensionsantritt gewährt.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zur Teilpension können über das Bundesministerium abgerufen werden. Laufend aktualisierte Informationen sind zudem auf der entsprechenden Webpräsenz verfügbar. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich rechtzeitig über die neuen Möglichkeiten informieren, um optimal von der Teilpension profitieren zu können.