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Trinkgeldpauschale ab 2026: Einheitliche Beträge für Betriebe im Bezirk Schwaz

Ab 1. Jänner 2026 gelten bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen. Was Gastronomie und Dienstleistung in Schwaz zur Sozialversicherung von Trinkgeldern wissen müssen.

Trinkgeldpauschale ab 2026 – bundesweit einheitliche Beträge

In Gastronomie, Tourismus und Dienstleistung – auch im Bezirk Schwaz – sind Trinkgelder ein wichtiger Einkommensbestandteil. Ab 1. Jänner 2026 wird die sozialversicherungsrechtliche Behandlung österreichweit vereinheitlicht.

Was sich ab 2026 ändert

Bisher wurden Trinkgeldpauschalen je Bundesland und Branche unterschiedlich festgelegt. Ab 2026 gelten bundesweit einheitliche Pauschalbeträge – mit jährlicher Aufwertung bis 2028 und erstmaliger Indexierung ab 2029.

Steuer und Sozialversicherung

Ortsübliche Trinkgelder von dritter Seite sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, auch im Rahmen eines Tronc-Systems. In der Sozialversicherung besteht hingegen Beitragspflicht – dafür dienen die nun vereinheitlichten Pauschalbeträge.

Was das für Ihren Betrieb bedeutet

  • Mehr Rechtssicherheit durch einheitliche Beträge
  • Jährliche Aufwertung in der Lohnverrechnung berücksichtigen
  • Für Tronc-Systeme bleibt die steuerliche Behandlung relevant

Unser Rat

Wir stellen Ihre Lohnverrechnung korrekt auf die neuen Pauschalen ein und vermeiden Nachverrechnungen bei Prüfungen.

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: März 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.