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Umsatzsteuerzinsen 2023: Verzinsung von Nachzahlungen

Umsatzsteuerzinsen seit 2022: Zinsen von 4,53 % für Nachzahlungen und Gutschriften über 50 EUR. Verzinsungsbeginn nach 91 Tagen oder ab Oktober.

Umsatzsteuerzinsen seit 2022: Zinsen von 4,53 % für Nachzahlungen und Gutschriften über 50 EUR. Verzinsungsbeginn nach 91 Tagen oder ab Oktober.

Die Einführung von Umsatzsteuerzinsen markiert eine bedeutende Änderung im österreichischen Steuerrecht seit 2022. Sowohl Nachzahlungen als auch Gutschriften aus Umsatzsteuerbescheiden oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden ab einem Betrag von 50 Euro mit einem Zinssatz von 4,53 % verzinst.

Gutschriften und Nachforderungen

Gutschriften werden 91 Tage nach der Einreichung verzinst. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige, die auf eine Erstattung aus ihren Umsatzsteueranmeldungen warten, nach dieser Frist mit einer Verzinsung rechnen können.

Bei Nachforderungen beginnt die Verzinsung im Oktober des auf das Steuerjahr folgenden Jahres und dauert bis zur Bekanntgabe des Bescheids an. Dies verschafft dem Finanzamt einen spezifischen Zeitraum, in dem die Zinsen auf ausstehende Steuerzahlungen erhoben werden können.

Weitere Informationen

Für weitere Auskünfte zu den aktuellen Wirtschafts- und Steuerentwicklungen stehen Ihnen unsere Experten gern zur Verfügung. Detaillierte Informationen sind ebenfalls im aktuellen ECA Monatsbericht verfügbar, der als Quelle für tiefergehende Einblicke in diese und andere steuerliche Änderungen dient.