Phantom Shares in Start-Up-Beteiligungen umwandeln: Steuerfrei 2024–25

Die Umwandlung von Phantom Shares ermöglicht es Arbeitnehmern, die schuldrechtliche Ansprüche auf Gewinn- oder Unternehmenswertanteile ihres Arbeitgebers besitzen, diese steuerfrei in „Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen“ nach § 67a EStG umzuwandeln.

Steuerrelevante Aspekte der Umwandlung

Steuerfreier Zeitraum

Die steuerfreie Umwandlung kann in den Jahren 2024 und 2025 erfolgen.

Arten der Mitarbeiterbeteiligung

Die Umwandlung kann in verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung geschehen, einschließlich Unternehmenswertanteile, GmbH-Anteile oder vergleichbare Genussrechte.

Rechtsgrundlage

Die Umwandlung beruht auf den Regelungen des § 67a EStG (Einkommensteuergesetz).

Fazit

Diese Regelung bietet Start-Ups und ihren Mitarbeitern eine attraktive Möglichkeit, bestehende virtuelle Anteile in tatsächliche Beteiligungen umzuwandeln, ohne die Steuerlast zu erhöhen.

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