Die Umwandlung von Phantom Shares ermöglicht es Arbeitnehmern, die schuldrechtliche Ansprüche auf Gewinn- oder Unternehmenswertanteile ihres Arbeitgebers besitzen, diese steuerfrei in „Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen“ nach § 67a EStG umzuwandeln.
Steuerrelevante Aspekte der Umwandlung
Steuerfreier Zeitraum
Die steuerfreie Umwandlung kann in den Jahren 2024 und 2025 erfolgen.
Arten der Mitarbeiterbeteiligung
Die Umwandlung kann in verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung geschehen, einschließlich Unternehmenswertanteile, GmbH-Anteile oder vergleichbare Genussrechte.
Rechtsgrundlage
Die Umwandlung beruht auf den Regelungen des § 67a EStG (Einkommensteuergesetz).
Fazit
Diese Regelung bietet Start-Ups und ihren Mitarbeitern eine attraktive Möglichkeit, bestehende virtuelle Anteile in tatsächliche Beteiligungen umzuwandeln, ohne die Steuerlast zu erhöhen.
Weiterführende Links