[wpml]

VfGH erleichtert Nachweis außergewöhnlicher Belastungen

Der VfGH erleichtert den Nachweis außergewöhnlicher Belastungen bei medizinischen Behandlungen. Erfahren Sie, wie ärztliche Gutachten die Anerkennung stärken.

Der VfGH erleichtert den Nachweis außergewöhnlicher Belastungen bei medizinischen Behandlungen. Erfahren Sie, wie ärztliche Gutachten die Anerkennung stärken.

Die Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen im Rahmen der steuerlichen Veranlagung wurde durch eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) erleichtert. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung des Nachweises für solche Kosten, die Steuerpflichtige als außergewöhnliche Belastung geltend machen können.

Hintergrund

Der Verfassungsgerichtshof hat beschlossen, den Nachweis für die steuerliche Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen zu vereinfachen. Dies resultiert aus einem konkreten Fall, der die Frage der Zwangsläufigkeit solcher Belastungen betraf.

Fallbeispiel

Eine Steuerpflichtige mit einer 70%igen Behinderung machte die Kosten für Massagen und osteopathische Behandlungen geltend. Sowohl das Finanzamt als auch das Bundesfinanzgericht (BFG) lehnten die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung ab, da vermeintlich eine Zwangsläufigkeit fehlte. Diese Begründung basierte auf der fehlenden ärztlichen Verordnung vor Behandlungsbeginn und dem ausbleibenden Kostenersatz durch die Sozialversicherung.

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Der VfGH anerkannt, dass die regelmäßige medizinische Notwendigkeit der Behandlungen zur Stabilisierung der Mobilität besteht, was durch ein ärztliches Gutachten bestätigt wurde. Die vorherige Nichtanerkennung eines ärztlichen Attests als Nachweis für die Notwendigkeit stellte laut VfGH eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes dar.

Implikationen

Diese Entscheidung ermöglicht es steuerpflichtigen Personen, regelmäßig notwendige medizinische Behandlungen ebenso wie die damit verbundene Kostenbelastung einfacher als außergewöhnliche Belastungen einzureichen, sofern diese durch kontinuierliche ärztliche Belege gestützt werden. Insbesondere erleichtert sie die Geltendmachung solcher Kosten auch dann, wenn nicht bereits zu Beginn der Behandlung alle formellen Dokumentationen vorliegen.

Empfehlungen

Für Steuerpflichtige, die medizinisch notwendige Behandlungen in Anspruch nehmen, wird empfohlen, fortlaufend ärztliche Atteste als Dokumentation einzuholen, um den Nachweis für die steuerliche Anerkennung zu erleichtern. Bei einer Ablehnung durch das Finanzamt sollte die Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung ernsthaft in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn Anzeichen für Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz bestehen.

Diese Entscheidung des VfGH stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar, der die Position von Steuerpflichtigen stärkt und die Anerkennungspraxis für außergewöhnliche Belastungen möglicherweise nachhaltig beeinflusst.