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Vorsteuervergütung Drittlandsunternehmer: Letzte Frist 30. Juni 2024

Die Frist für die Rückvergütung von Vorsteuerbeträgen aus Drittstaaten wie Schweiz und Großbritannien endet am 30. Juni 2024. Antrag rechtzeitig stellen!

Die Frist für die Rückvergütung von Vorsteuerbeträgen aus Drittstaaten wie Schweiz und Großbritannien endet am 30. Juni 2024. Antrag rechtzeitig stellen!

Die Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer bietet österreichischen Unternehmen sowie Unternehmern mit Sitz außerhalb der EU die Möglichkeit, sich entrichtete Vorsteuerbeträge rückerstatten zu lassen. Hierbei gelten spezifische Fristen und Voraussetzungen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Frist für Rückvergütung

Die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern entrichteten Vorsteuerbeträgen endet am 30. Juni 2024. Zu den betroffenen Ländern zählen unter anderem die Schweiz, die Türkei und Großbritannien. Es ist essenziell, diese Frist einzuhalten, da sie definitiv und nicht verlängerbar ist.

Antragstellung und Voraussetzungen

Für österreichische Unternehmen

Österreichische Unternehmen sollten rechtzeitig einen Antrag stellen, um die Vorsteuerbeträge rückerstattet zu bekommen.

Für ausländische Unternehmer

Auch Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU haben bis zum 30. Juni 2024 die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung der österreichischen Vorsteuern für das Jahr 2023 zu stellen. Die Einhaltung dieser Frist ist zwingend, da keine Verlängerungen gewährt werden.

Wichtige Dokumente

Für die Antragstellung ist das Finanzamt Graz-Stadt zuständig. Die Anträge sind mit dem Formular U5 einzureichen, und bei erstmaliger Antragstellung muss zusätzlich der Fragebogen Verf 18 ausgefüllt werden. Zudem sind Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer sowie alle relevanten Rechnungen im Original dem Antrag beizufügen.

Unterschied zur EU-Frist

Im Gegensatz zur Frist für Drittlandsunternehmer endet die Frist für die EU-Vorsteuervergütung erst am 30. September 2024. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Anträge innerhalb der EU elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden müssen.

Ergänzende Informationen

Weitere Details und Anleitungen finden sich auf den offiziellen Seiten des Finanzministeriums. Es wird empfohlen, diese Quellen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und keine wichtigen Schritte übersehen werden.

Fazit

Unternehmer sollten die Fristen und spezifischen Anforderungen für die Vorsteuervergütung genau beachten. Eine sorgfältige Vorbereitung und rechtzeitige Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen sind unerlässlich, um die Rückerstattung erfolgreich zu erhalten.

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