Im zweiten Quartal 2025 stehen mehrere wichtige Steuertermine an, die Unternehmen und Selbständige im Auge behalten sollten, um Verzögerungen und mögliche Strafen zu vermeiden. Eine rechtzeitige Erfüllung dieser Fristen ist essenziell für die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen.
April 2025
Am 14. April 2025 ist die Frist zur Abgabe der Intrastatmeldung für den Monat März festgelegt. Am darauffolgenden Tag, dem 15. April 2025, sind mehrere Abgaben fällig: die Umsatzsteuer und Werbeabgabe für Februar müssen eingereicht werden, sowie die Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 1. Quartal, wobei eine Fristverlängerung beantragt werden kann. Zusätzlich muss die Abgabe der Lohnabgaben für März erfolgen. Der Monat April endet am 30. April 2025 mit der Pflicht, EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (sowohl EU-OSS als auch Nicht-EU-OSS) für das 1. Quartal zu melden und zu bezahlen. Gleichzeitig müssen IOSS-Umsätze für März gemeldet und bezahlt werden, sowie die zusammenfassende Meldung für März oder das 1. Quartal eingereicht werden. Des Weiteren ist die Abgabe der Steuererklärungen des Jahres 2024 in Papierform fällig.
Mai 2025
Am 15. Mai 2025 stehen mehrere Steuerpflichten an. Dazu gehört die Vorauszahlung der Einkommen- und Körperschaftsteuer für das 2. Quartal und die Abgabe der Umsatzsteuer für März beziehungsweise das 1. Quartal. Es folgen die Abgabe der Werbeabgabe für März und die Kammerumlage für das 1. Quartal. Ebenso müssen die Lohnabgaben für April abgegeben und die Intrastatmeldung für April durchgeführt werden. Zum Ende des Monats, am 31. Mai 2025, sind die Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige für das 2. Quartal fällig.
Juni 2025
Der Juni beginnt am 2. Juni 2025 mit der Pflicht zur Meldung und Bezahlung der IOSS-Umsätze für April sowie der Einreichung der zusammenfassenden Meldung für den gleichen Monat. Am 16. Juni 2025 ist die Frist für die Intrastatmeldung für Mai sowie die Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer und Werbeabgabe für April. Auch die Abgabe der Lohnabgaben für Mai ist an diesem Tag erforderlich. Der Monat endet mit wichtigen Fristen am 30. Juni 2025: Steuererklärungen für Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2024 müssen über FinanzOnline eingereicht sowie Anträge auf Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuern aus 2024 gestellt werden. Zusätzlich sind die IOSS-Umsätze für Mai zu melden und zu bezahlen, und die zusammenfassende Meldung für Mai ist abzugeben.
Hinweis: Die pünktliche Einhaltung dieser Termine ist wichtig, um Versäumnisgebühren und Strafen zu vermeiden. Unternehmen wird dringend empfohlen, in diesem Zusammenhang eine sorgfältige Planung und mögliche Überprüfung durch einen Steuerberater in Betracht zu ziehen.