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Steuertermine Q2 2025: Wichtige Fristen im Überblick

Wichtige Steuertermine Q2 2025: Umsatzsteueränderungen, Steuererklärungseinreichung, Vorsteuererstattungsfristen und mehr. Alles zu April, Mai und Juni.

Wichtige Steuertermine Q2 2025: Umsatzsteueränderungen, Steuererklärungseinreichung, Vorsteuererstattungsfristen und mehr. Alles zu April, Mai und Juni.

Im zweiten Quartal des Jahres 2025 stehen zahlreiche wichtige Steuertermine an, die für Unternehmen und Privatpersonen von großer Bedeutung sind. Diese Termine betreffen sowohl die Einhaltung steuerlicher Fristen als auch regulatorische Änderungen, die erhebliche Auswirkungen haben können.

April 2025

Fristbeginn am 1. April 2025

Der 1. April 2025 markiert den Beginn mehrerer bedeutender steuerlicher Änderungen. Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen entfällt, was Investitionen in diese Technologie beeinflussen kann. Gleichzeitig wird die motorbezogene Versicherungssteuer auf Elektroautos ausgeweitet, was zusätzliche Kosten für Halter solcher Fahrzeuge bedeuten kann. Zudem laufen die Regelungen zur Bildungskarenz aus, und es wird eine vorläufige Mietpreisbremse für das gesamte Jahr 2025 eingeführt. Darüber hinaus werden die Gebühren für Wetteinsätze, die Tabaksteuer und Gerichtsgebühren um 23% angehoben, was zusätzliche Belastungen für betroffene Branchen und Verbraucher nach sich zieht.

Fristende am 30. April 2025

Am 30. April 2025 endet die Frist zur Einreichung der Steuererklärungen für das Jahr 2024 in Papierform, sofern keine steuerliche Vertretung vorliegt. An diesem Datum müssen auch die Meldungen land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeiten bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) erfolgen. Zudem ist dies der Stichtag für die Meldung und Zahlung im EU-One-Stop-Shop (OSS) für das 1. Quartal 2025.

Mai 2025

Umsatzsteuervoranmeldungen am 15. Mai 2025

Der 15. Mai 2025 ist der letztmögliche Termin für die Meldung und Zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) für das 1. Quartal 2025. Diese Frist sollte von Unternehmen eingehalten werden, um Säumniszuschläge und andere rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Juni 2025

Wichtige Fristen am 30. Juni 2025

Am 30. Juni 2025 endet die Frist für die Einreichung der Steuererklärungen 2024 via FinanzOnline, sofern keine steuerliche Vertretung genutzt wird. An diesem Datum ist auch die Frist für ausländische Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten zur Vorsteuererstattung für Österreich des Jahres 2024. Zudem sollten Unternehmer, die im Rahmen einer Drittlandbezugsregelung tätig sind, die nationale Rechtslage für die Vorsteuererstattung prüfen. Kleine GmbHs und vergleichbare Gesellschaften sollten bis zu diesem Datum ihren Jahresabschluss zur Firmenbucheinreichung vornehmen, um von Gebührenerleichterungen zu profitieren.

Wichtige Hinweise

Wir bieten umfassende Unterstützung bei individuellen Steuerfragen und die Möglichkeit, einen Erstkontakt über mehrere Standorte in ganz Österreich zu knüpfen. Es ist ratsam, sich im Hinblick auf die bevorstehenden Termine rechtzeitig beraten zu lassen, um alle Fristen einzuhalten und mögliche Steuervorteile optimal zu nutzen.