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SV-Anmeldung 2026: Neue Meldepflichten und Änderungen

Ab 2026 müssen Arbeitgeber bei SV-Anmeldungen die Arbeitszeit angeben, um Transparenz und Prüfungen der ÖGK zu verbessern. Erfahren Sie mehr über die Änderungen.

Ab 2026 müssen Arbeitgeber bei SV-Anmeldungen die Arbeitszeit angeben, um Transparenz und Prüfungen der ÖGK zu verbessern. Erfahren Sie mehr über die Änderungen.

Wichtige Änderungen bei den Sozialversicherungsanmeldungen ab dem 1. Januar 2026

Neue Meldepflichten

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 treten neue Meldepflichten in Kraft, die eine entscheidende Veränderung bei der Anmeldung von Arbeitnehmer:innen zur Sozialversicherung (SV) mit sich bringen. Arbeitgeber:innen sind dann verpflichtet, das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit bei jeder SV-Anmeldung anzugeben. Diese Maßnahme hat das Ziel, die Transparenz zu verbessern und die Prüfungen durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zu erleichtern.

Hintergrund der Maßnahme

Die Einführung dieser neuen Regelung verfolgt den Zweck, eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Einkommen und Arbeitszeit für die Beschäftigten zu schaffen. Sie ermöglicht es der ÖGK, Diskrepanzen zwischen der gemeldeten Arbeitszeit und dem Einkommen effizienter zu erkennen, was den Prüfungsaufwand erheblich reduziert.

Geänderte Antrittsvoraussetzungen

Ein weiterer bedeutender Punkt betrifft die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze, deren Aussetzung beschlossen wurde. Zudem werden strengere Zugangsregelungen für Korridorpensionen eingeführt, was voraussichtlich den Zugang zu diesen speziellen Pensionsformen beeinflussen wird.

Überarbeitete SV-Meldungen

Um den Beschäftigten die Kontrolle über ihre gemeldeten Arbeitszeiten zu erleichtern, sind Arbeitgeber:innen künftig verpflichtet, eine Abschrift der SV-Anmeldung zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahme dient der Sicherstellung der Richtigkeit der gemeldeten Daten und stärkt die Transparenz im Beschäftigungsverhältnis.

Die Änderungen bei den SV-Anmeldungen ab 2026 repräsentieren einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Klarheit und Kontrolle sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für die prüfenden Institutionen. Arbeitgeber:innen sollten sicherstellen, dass sie rechtzeitig die erforderlichen Anpassungen vornehmen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.