Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 wird der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien von bisher 1,0 % auf 1,5 % erhöht. Diese Änderung spiegelt nicht nur eine Erhöhung der prozentualen Belastung wider, sondern bringt auch strukturelle Neuerungen mit sich, welche sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen werden.
Änderung des Beitrags
Der erhöhte Prozentsatz von 1,5 % wird zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen, was jeweils einer Steigerung von 0,75 % des bisherigen Anteils entspricht. Dies stellt eine Anpassung gegenüber dem aktuellen Stand von 0,5 % dar.
Einführung einer Zweckbindung
Mit der Beitragserhöhung wird auch eine gesetzliche Zweckbindung eingeführt. Diese soll sicherstellen, dass die zusätzlichen Mittel speziell für den Wohnbau sowie die soziale Infrastruktur, einschließlich Schulen und Spitäler, eingesetzt werden.
Betroffene und Ausnahmen
Die Beitragserhöhung betrifft primär Arbeitnehmer, die über der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten und deren Beschäftigungsort in Wien liegt. Ausgenommen von dieser Erhöhung sind Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, AG-Vorstände sowie freie Dienstnehmer.
Auswirkungen auf Unternehmen
Unternehmen, insbesondere jene mit einem hohen Personalaufwand, werden durch diese Erhöhung eine dauerhafte Anhebung der Lohnnebenkosten um 0,25 Prozentpunkte beim Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung erfahren. Bei einem Bruttomonatsentgelt von 1.000 Euro führt dies zu einer jährlichen Erhöhung des Beitrags um 30 Euro.
Auswirkungen auf Mitarbeiter
Auch der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung wird um 0,25 Prozentpunkte steigen. Zwar wird dies den Nettoverlust der Arbeitnehmer abmildern, jedoch sinkt der Nettobezug für Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro jährlich um 63 Euro im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Handlungsempfehlungen
Für Unternehmen
Unternehmen, insbesondere jene, die stark auf Personal angewiesen sind, sollten diese Mehrbelastung in ihre Finanzkalkulationen und Preisgestaltungen für das Jahr 2026 einbeziehen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Für Mitarbeiter
Zur Minderung des finanziellen Effekts dieser Erhöhung können Mitarbeiter die steuerliche Absetzbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge nutzen, um den Nettoverlust zumindest teilweise zu kompensieren.
Insgesamt bedeutet diese Erhöhung eine bedeutende Änderung für alle Betroffenen, die proaktive Maßnahmen erfordert, um die finanziellen Folgen bestmöglich zu managen.

