Im Rahmen der Steuerverwaltung hat eine Anpassung der Zinssätze für Stundungen, Aussetzungen und Beschwerden zum Januar 2025 stattgefunden. Diese Änderung ist auf die kürzlich erfolgte Senkung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank (EZB) zurückzuführen, die diesen um 0,5% gesenkt hat. Dadurch hat sich der Basiszinssatz von 3,03% auf 2,53% verringert.
Änderungen der Zinssätze
Allgemeine Anpassungen
Die sinkenden Zinssätze betreffen mehrere steuerliche Bereiche und weisen folgende aktuelle Werte auf:
- Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO: Diese liegen seit dem 1. Juli 2024 bei 4,5% über dem Basiszinssatz. Der aktuelle Zinssatz beträgt daher 7,03%, im Vergleich zu zuvor 7,53%.
- Aussetzungszinsen: Der Zinssatz wurde von ehemals 5,03% auf 4,53% reduziert.
- Anspruchszinsen und Beschwerdezinsen: Beide Zinssätze belaufen sich nun ebenfalls auf 4,53%, vorheriger Wert war jeweils 5,03%.
- Umsatzsteuerzinsen: Hier gilt ebenfalls der gesenkte Zinssatz von 4,53%, im Vergleich zu zuvor 5,03%.
Wichtige Hinweise
Es ist zu beachten, dass Zinsen nicht erhoben werden, wenn der zu zahlende Betrag den Wert von 50 € nicht überschreitet. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 18. Dezember 2024 in Kraft.
Verwandte Themen
Diese Anpassungen betreffen direkt den Basiszinssatz sowie die verschiedenen Kategorien der Zinsen, die im Rahmen steuerlicher Stundungen, Aussetzungen, Ansprüche, Beschwerden und der Umsatzsteuer anfallen. Arbeitgeber und Steuerpflichtige sollten sich dieser Änderungen bewusst sein und sie in ihrer finanziellen Planung berücksichtigen.