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Judikatur: Rückwirkung bei Geldinvestoren aufgehoben

Neue VwGH-Rechtsprechung: Keine Rückwirkung für Geld investierende Gesellschafter bei Zusammenschlüssen. Vertragsdatum entscheidend. Änderungen ab 5. November 2025.

Neue VwGH-Rechtsprechung: Keine Rückwirkung für Geld investierende Gesellschafter bei Zusammenschlüssen. Vertragsdatum entscheidend. Änderungen ab 5. November 2025.

Judikatur zur Rückwirkung bei Zusammenschlüssen nach Art IV Umgründungssteuergesetz

Hintergrund und Entscheidung

In der jüngsten Rechtsprechung hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine wesentliche Entscheidung zur steuerlichen Behandlung atypisch stiller Gesellschaften getroffen. Wenn sich eine Person als atypisch stiller Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt, wird dieser Zusammenschluss steuerlich als Personengesellschaft nach dem Artikel IV des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG) behandelt.

Mit den geltenden Rückwirkungsregelungen können Zusammenschlüsse bis zu 9 Monate vor dem tatsächlichen Zusammenschlussstichtag steuerlich wirksam rückdatiert werden. Eine bedeutende Ausnahme ergibt sich jedoch nach neuer Rechtsprechung für jene Gesellschafter, die ausschließlich Geld in eine Gesellschaft einbringen. Die VwGH-Entscheidung legt fest, dass für solche Gesellschafter keine Rückwirkung möglich ist; sie partizipieren erst ab dem Datum des Vertragsabschlusses.

Umsetzung und Praxis

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Oktober 2025 definiert, dass Zusammenschlüsse, die ab dem 5. November 2025 abgeschlossen werden, unter die neuen Regelungen fallen. Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, können die bisherige Praxis uneingeschränkt fortführen und von der Rückwirkung auch für Geld einbringende Gesellschafter Gebrauch machen.

Bedeutung für die Praxis

Diese Entwicklung hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis und erfordert von Unternehmen eine sorgfältige Beachtung der Zeitpunkte von Vertragsabschlüssen sowie die Strukturierung neuer Zusammenschlüsse. Um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen korrekt angewendet werden und steuerliche Vorteile vollständig genutzt werden können, wird möglicherweise eine rechtliche Beratung notwendig. Unternehmen müssen die neuen Vorgaben exakt einhalten, um die Steueroptimierung in Zusammenschlüssen ohne negative Überraschungen umzusetzen.