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Grunderwerbsteuer bei Share Deals: Verschärfung seit dem BBG 2025

Seit 1.7.2025 löst schon eine Übertragung von 75 % der Anteile Grunderwerbsteuer aus – mit 3,5 % vom gemeinen Wert. Was bei Immobiliengesellschaften jetzt gilt.

Grunderwerbsteuer bei Immobilien-Share-Deals seit BBG 2025

Immobilien werden häufig über Gesellschaftsanteile („Share Deals“) übertragen. Das Budgetbegleitgesetz 2025 hat die Grunderwerbsteuer in diesem Bereich seit 1. Juli 2025 deutlich verschärft.

Was sich geändert hat

  • Die relevante Schwelle sinkt von 95 % auf 75 % der Anteile.
  • Auch der Gesellschafterwechsel bei Kapitalgesellschaften wird erfasst.
  • Der Beobachtungszeitraum steigt von fünf auf sieben Jahre.
  • Auch mittelbare (indirekte) Anteilsübertragungen können die Steuer auslösen.

Deutlich höhere Steuerbelastung

Wird die 75-%-Schwelle überschritten, beträgt die Grunderwerbsteuer bei betroffenen Immobiliengesellschaften 3,5 % des gemeinen Werts. Bisher waren es 0,5 % vom niedrigeren Grundstückswert – die Belastung kann sich vervielfachen.

Ausnahme im Familienverband

Für Übertragungen innerhalb des Familienverbands bleiben begünstigte Regelungen bestehen.

Unser Rat

Wer Anteile an immobilienhaltenden Gesellschaften überträgt, sollte die grunderwerbsteuerlichen Folgen vorab prüfen. Wir analysieren Ihre Struktur.

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.