Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfrei bis 3.000 Euro möglich

Die Einführung der Mitarbeiterprämie 2024 ermöglicht Arbeitgebern, im Jahr 2024 eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese neue Regelung ist jedoch komplexer als die Teuerungsprämie der vergangenen Jahre und gilt zunächst nur für 2024.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Die Auszahlung der Mitarbeiterprämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren. Im Vergleich zur Teuerungsprämie der Vorjahre, bei der Arbeitgeber bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Voraussetzungen auszahlen konnten und für den dritten 1.000-Euro-Betrag eine lohngestaltende Vorschrift notwendig war, erfordert die gesamte Mitarbeiterprämie 2024 eine solche Grundlage. Betriebe mit Kollektivvertrag müssen sicherstellen, dass die Prämie darin vorgesehen ist.

Regelungen in Kollektivverträgen

Ohne eine entsprechende Regelung im Kollektivvertrag kann die Prämie nicht abgabenfrei ausgezahlt werden. Einige Kollektivverträge haben jedoch bereits Vorgaben für die Mitarbeiterprämie 2024 eingeführt. Beispielsweise erlauben der Kollektivvertrag für Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro und der Kollektivvertrag für Telekom-Unternehmen bis zu 1.500 Euro. Andere Kollektivverträge bieten ebenfalls die Möglichkeit zur Prämienzahlung, wobei die Höhe variieren kann.

Auszahlung und Bedingungen

Alle Arbeitnehmer müssen gleichermaßen Anspruch auf die Prämie haben, wobei sachliche Differenzierungen nach Arbeitszeit, wie zum Beispiel zwischen Vollzeit und Teilzeit, zulässig sind. Die kombinierte Summe aus Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung darf maximal 3.000 Euro betragen. Bei einer Überschreitung dieser Grenze fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an. Die Mitarbeiterprämie muss eine zusätzliche Zahlung darstellen und darf keine Umbuchung bestehender Gehalts- oder Prämienbestandteile sein. Zudem ist die Auszahlung der Prämie auf dem Jahreslohnkonto (L16) zu vermerken, sodass die Lohnverrechnung darüber informiert werden muss.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob eine abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Eine präzise Formulierung der Vereinbarung ist erforderlich, und gegebenenfalls sollte externe Unterstützung in Anspruch genommen werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

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