Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfrei bis zu 3.000 Euro

28.05.2024 | Steuer-News

Einführung der Mitarbeiterprämie 2024

Ab dem Jahr 2024 bietet sich für Arbeitgeber die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese neue Regelung gilt zunächst nur für das Jahr 2024 und weist eine höhere Komplexität im Vergleich zur Teuerungsprämie der Jahre 2022 und 2023 auf.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Die gesamte Mitarbeiterprämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren. In den Vorjahren konnten Arbeitgeber bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Bedingungen auszahlen, während für den weiteren 1.000-Euro-Betrag eine lohngestaltende Vorschrift erforderlich war. Arbeitgeber, die an einen Kollektivvertrag (KV) gebunden sind, müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiterprämie im KV vorgesehen ist.

Regelungen in Kollektivverträgen

Falls im Kollektivvertrag keine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten ist, kann diese nicht abgabenfrei ausgezahlt werden. Einige Kollektivverträge, wie der KV für Spedition und Logistik (bis zu 700 Euro) und der KV für Telekom-Unternehmen (bis zu 1.500 Euro), haben bereits entsprechende Regelungen eingebaut. Andere Kollektivverträge erlauben ebenfalls die Zahlung einer Prämie, jedoch kann die Höhe variieren.

Auszahlung und Bedingungen

Alle Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten, wobei eine sachliche Differenzierung nach z.B. Voll- oder Teilzeitbeschäftigung gestattet ist. Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen. Wird dieser Betrag überschritten, fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an. Zudem muss die Prämie eine zusätzliche Zahlung sein, die bisher nicht gewährt wurde, weshalb Gehalts- oder Prämienumwandlungen nicht erlaubt sind. Die Auszahlung der Prämie muss außerdem auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, was eine Information der Lohnverrechnung notwendig macht.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihre Kollektivverträge genau prüfen, um festzustellen, ob eine abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Die konkrete Formulierung der Vereinbarungen ist entscheidend, und bei Bedarf kann Unterstützung in Anspruch genommen werden.

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