Mitarbeiterprämie 2024: Steuerfreie 3.000 Euro im Fokus

Mitarbeiterprämie 2024

28.05.2024 | Steuer-News


Einführung und Geltungsdauer

  • Möglichkeit zur abgabenfreien Auszahlung einer Mitarbeiterprämie bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter im Jahr 2024.
  • Diese Regelung gilt vorerst nur für das Jahr 2024.

Lohngestaltende Vorschrift

  • Der ausbezahlte Betrag muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen.
  • Unterscheidung von Betrieben mit und ohne Kollektivvertrag sowie mit und ohne Betriebsrat.
  • Ist im Kollektivvertrag keine Regelung zur Mitarbeiterprämie vorhanden, ist eine abgabenfreie Auszahlung nicht möglich.

Regelungen in Kollektivverträgen

  • Einige Kollektivverträge (z. B. KV Spedition und Logistik, KV Telekom-Unternehmen) enthalten bereits spezifische Regelungen und erlauben abgabenfreie Zahlungen bis zu einem bestimmten Betrag.
  • Andere Kollektivverträge eröffnen lediglich die Möglichkeit zur Zahlung, wobei die Höhe differieren kann.

Auszahlungsbedingungen

  • Die Prämie muss allen Arbeitnehmern zugänglich sein; eine Differenzierung nach Vollzeit/Teilzeit ist erlaubt.
  • Prämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen.
  • Überschreitet die Auszahlung diesen Betrag, so wird der Überschreitungsbetrag sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.
  • Die Prämie muss zusätzlich zum üblichen Gehalt gezahlt werden, Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind nicht zulässig.
  • Auszahlungen müssen auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden.

Fazit und Unterstützung

  • Arbeitgeber müssen ihren Kollektivvertrag prüfen und gegebenenfalls Regelungen zur abgabenfreien Mitarbeiterprämie festlegen.
  • Unterstützung und Beratung sind bei der konkreten Formulierung der Vereinbarungen hilfreich.

Weitere Informationen: