Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfreie Auszahlung erklärt

Die Mitarbeiterprämie 2024 bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, eine Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter abgabenfrei auszuzahlen. Diese Regelung, die nur für das Jahr 2024 gilt, ist jedoch komplexer als die Teuerungsprämie der Vorjahre.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Eine der Voraussetzungen für die Auszahlung der Mitarbeiterprämie ist, dass der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift basiert. Im Gegensatz zu den Vorjahren, in denen Arbeitgeber eine Prämie bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Bedingungen auszahlen konnten, erforderte der dritte 1.000-Euro-Betrag bereits eine lohngestaltende Vorschrift. Für die Mitarbeiterprämie 2024 gilt nun, dass Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, sicherstellen müssen, dass die Prämie in einer lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen ist.

Regelungen in Kollektivverträgen

Es ist von zentraler Bedeutung, ob der Kollektivvertrag eine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthält. Ohne eine entsprechende Regelung im Kollektivvertrag kann die Prämie nicht abgabenfrei ausgezahlt werden. Einige Kollektivverträge, wie der KV Spedition und Logistik (bis zu 700 Euro) oder der KV Telekom-Unternehmen (bis zu 1.500 Euro), beinhalten bereits Regelungen. Andere Kollektivverträge ermöglichen ebenfalls die Zahlung einer Mitarbeiterprämie, wobei die Höhe variieren kann.

Auszahlung und Bedingungen

Die Mitarbeiterprämie muss allen Arbeitnehmern zugänglich sein, wobei eine Differenzierung nach z.B. Vollzeit und Teilzeit erlaubt ist. Die Maximalgrenze von 3.000 Euro gilt für die Kombination von Prämie und Gewinnbeteiligung. Bei einer Überschreitung dieser Grenze fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an. Außerdem muss die Prämie eine zusätzliche Zahlung darstellen, die bisher nicht gewährt wurde; Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind somit nicht zulässig. Die Auszahlung ist auf dem Jahreslohnkonto (L16) zu vermerken, weshalb eine Information der Lohnverrechnung erforderlich ist.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sind gut beraten, ihren Kollektivvertrag sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Auszahlung der Mitarbeiterprämie abgabenfrei erfolgen kann. Eine präzise Formulierung der Vereinbarung ist notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Gegebenenfalls kann die Inanspruchnahme von professioneller Unterstützung hilfreich sein, um die Umsetzung zu erleichtern.

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