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Privatstiftungen 2026: Höhere Stiftungseingangssteuer und Zwischensteuer

Ab 2026 steigt die Stiftungseingangssteuer von 2,5 % auf 3,5 %, der Zwischensteuersatz von 23 % auf 27,5 %. Was Stifter und Begünstigte beachten sollten.

Privatstiftungen 2026 – höhere Stiftungseingangs- und Zwischensteuer

Privatstiftungen sind ein bewährtes Instrument zur Vermögensweitergabe. Mit 2026 werden zwei zentrale Steuersätze angehoben.

Höhere Stiftungseingangssteuer

Zuwendungen der Stifter an inländische Privatstiftungen unterliegen der Stiftungseingangssteuer. Diese wird ab 1. Jänner 2026 von 2,5 % auf 3,5 % angehoben. Für geplante Zuwendungen kann der Zeitpunkt daher steuerlich relevant sein.

Anhebung der Zwischensteuer

Privatstiftungen unterliegen mit Zinserträgen und Einkünften aus Kapitalvermögen der Zwischenbesteuerung. Der Zwischensteuersatz wird ab der Veranlagung 2026 von 23 % auf 27,5 % angehoben – so sollen Thesaurierungseffekte verringert werden.

Was das für die Praxis bedeutet

  • Zuwendungen an Stiftungen werden ab 2026 höher besteuert.
  • Die höhere Zwischensteuer belastet thesaurierte Kapitalerträge stärker.
  • Die Zwischensteuer wird bei Ausschüttungen grundsätzlich angerechnet.

Unser Rat

Wir beraten Stifter und Stiftungsvorstände zu den steuerlich optimalen Zeitpunkten und Strukturen.

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.