Sommerjobs 2024: Tipps für Ferialpraktikanten und Studenten

Sommerjobs und Ferialpraktikanten 2024

Geld verdienen und Erfahrungen sammeln – das sind die Hauptmotive für Arbeiten im Sommer. Welche Arten von Sommerjobs es gibt und was man beachten muss, haben wir für Sie zusammengefasst:

Voraussetzungen und Altersgrenzen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen arbeiten, wenn sie die Schulpflicht abgeschlossen haben.

Ferialjobs

Schüler oder Studenten dürfen im Sommer arbeiten und müssen vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden. Alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. Kollektivvertrag, sind zu beachten. Verdienste über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro pro Monat (Wert 2024) führen zu voller Versicherung bei der ÖGK. Bei Verdiensten unter dieser Grenze besteht nur eine Unfallversicherung.

Echtes Ferialpraktikum und Volontariat

  • Echtes Ferialpraktikum: Ein Praktikum gemäß Schul- oder Studienplan. Es besteht keine Arbeitsverpflichtung oder Anspruch auf ein Mindestentgelt. Die Unfallversicherung erfolgt über die Schülerversicherung.
  • Volontariat: Eine freiwillige Mitarbeit im Unternehmen mit Fokus auf Ausbildung. Die Unfallversicherung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist erforderlich. Bei Entgeltzahlung erfolgt die Anmeldung bei der ÖGK je nach Höhe als geringfügig Beschäftigter oder vollversicherter Dienstnehmer. In der Hotellerie und im Gastgewerbe gilt der Pflichtpraktikant als echter Dienstnehmer und wird nach Kollektivvertrag bezahlt.

Schnuppertage

Die Berufsorientierung für Schüler kann während oder außerhalb der Unterrichtszeiten erfolgen. Der Versicherungsschutz besteht durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Nach Abschluss der Schulpflicht erfolgt die Anmeldung bei der AUVA als Volontär. Schnuppertage dürfen maximal fünf Tage pro Betrieb und höchstens 15 Tage insgesamt pro Kalenderjahr dauern.

Zuverdienstregeln

Die Familienbeihilfe entfällt stufenweise ab einem Einkommen von 15.000 Euro pro Jahr für mindestens 19-Jährige ab dem darauffolgenden Kalenderjahr. Es ist ratsam, die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe zu prüfen.

Tipp: Arbeitnehmerveranlagung

Ferialarbeitnehmer erhalten bei Ferienjobs oft die gesamte bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Niedrigverdiener können eine Erstattung bis zu 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (maximal 1.331 Euro jährlich) erhalten. Steuererleichterungen erfolgen meist antragslos durch das Finanzamt im Folgejahr.

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