Das 3. Quartal 2024 steht vor der Tür und bringt wichtige Steuertermine mit sich, die Unternehmen und Non-Profit-Organisationen beachten sollten. Im Folgenden finden sich die detaillierten Termine für Juli, August und September 2024, die eine rechtzeitige Planung und Durchführung ermöglichen.
Juli 2024
1. Juli 2024
- Beginn der Einreichung der Energiekosten für Non-Profit-Organisationen (Phase 2 für das Kalenderjahr 2023)
12. Juli 2024
- Intrastatmeldung für Juni
15. Juli 2024
- Umsatzsteuer für Mai
- Werbeabgabe für Mai
- Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 2. Quartal (Fristverlängerung möglich)
- Lohnabgaben für Juni
31. Juli 2024
- Meldung und Bezahlung von Umsatzsteuer EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätzen (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 2. Quartal
- Meldung und Bezahlung von Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätzen bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Juni
- Zusammenfassende Meldung für Juni bzw. das 2. Quartal
August 2024
14. August 2024
- Intrastatmeldung für Juli
16. August 2024
- Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 3. Quartal
- Umsatzsteuer für Juni bzw. das 2. Quartal
- Werbeabgabe für Juni
- Kammerumlage für das 2. Quartal
- Lohnabgaben für Juli
31. August 2024
- Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 3. Quartal
September 2024
2. September 2024
- Meldung und Bezahlung von Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätzen bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Juli
- Zusammenfassende Meldung für Juli
13. September 2024
- Intrastatmeldung für August
16. September 2024
- Umsatzsteuer für Juli
- Werbeabgabe für Juli
- Lohnabgaben für August
30. September 2024
- Meldung und Bezahlung von Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätzen bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für August
- Zusammenfassende Meldung für August
- Antrag auf Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuern (für EU-Unternehmer in Österreich bzw. Mehrwertsteuern aus der EU) aus dem Jahr 2023
- Antrag auf Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2024
- Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung L1 für 2023, falls verpflichtend (in Papierform oder über FinanzOnline)
- Ende der zinssfreien Periode für Anspruchszinsen bei Einkommen- und Körperschaftsteuer-Nachzahlungen bzw. Gutschriften für 2023
- Ende der zinsfreien Periode für Umsatzsteuer-Nachzahlungen bzw. Gutschriften für 2023
- Einreichung beim Firmenbuch der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften zum Bilanzstichtag 31.12.2023
- Vereine: Rechnungsprüfung des Abschlusses zum Bilanzstichtag 31.12.2023